Anforderung von Selbsttests

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Berliner Senat hat in der Sitzung vom 13.04.2021 Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung beschlossen. Diese sieht nun unter anderem vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren. Dabei kann es sich um sogenannte Selbsttests handeln.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell im Home Office tätig sind, besteht diese Angebotspflicht nicht.

Wir kommen dieser Verpflichtung selbstverständlich nach und unterbreiten Ihnen hiermit dieses Angebot. Wenn Sie dieses nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einmal pro Woche je zwei Selbsttests bei uns anzufordern.

Bitte füllen Sie hierzu einfach das Formular aus:

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